Page 22 - HSMA Facts & Faces nr. 13
P. 22

LEGAL HOTSPOT
Warum Hoteliers
Kartellschadensersatz
Die Möglichkeit, Kartellschadensersatzansprüche gegen
Booking.com geltend zu machen, stellt für die Hotel-
branche einen entscheidenden Wendepunkt dar. Dabei
geht es nicht nur um wirtschaftliche Vorteile, sondern
auch um rechtliche Verpflichtungen, deren Missachtung
sogar strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.
GELTEND MACHEN MÜSSEN
Die aktuelle Initiative des IHA bietet Hotels die Möglichkeit, sich
einer Sammelklage anzuschließen, um Schadensersatzansprüche
geltend zu machen. Dank eines Prozessfinanzierers entstehen den
teilnehmenden Hotels hierbei weder Kosten noch Risiken.
Seit 2006 enthielten die AGB von Booking.com soge-
nannte „weite“ Bestpreisklauseln. Diese untersagten
Hotels, ihre Zimmer auf anderen Plattformen zu günsti-
geren Konditionen anzubieten. Dadurch wurde der Wett-
bewerb massiv eingeschränkt, was zu künstlich überhöh-
ten Buchungsprovisionen führte. Diese Praktiken wurden
vom Bundeskartellamt und dem Oberlandesgericht
Düsseldorf eindeutig als kartellrechtswidrig eingestuft.
Ein Jahrzehnt lang hatte das illegale Verhalten von
Booking.com gravierende Auswirkungen auf die
Branche. Renommierte Wettbewerbsökonomen und
der Hotelverband Deutschland (IHA) bestätigen, dass
Hotels durch die Klauseln erhebliche finanzielle
Schäden erlitten haben.
Werthaltige Forderungen, wie Schadensersatzansprüche, gehören
zum geschützten Vermögen eines Unternehmens. Geschäftsfüh-
rungen sind gesetzlich verpflichtet, dieses Vermögen zu wahren
und zu vermehren. Ein Verzicht auf die Geltendmachung solcher
Ansprüche kann den Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) erfüllen.
Im Fall von Booking.com ist die Sachlage klar: Die kartellrechtswidri-
gen Praktiken wurden durch höchste Gerichte bestätigt, und die
Schadensersatzansprüche sind werthaltig. Angesichts der langen
Laufzeit der Bestpreisklauseln dürften die zu erwartenden Beträge
beträchtlich sein. Untätigkeit wäre daher nicht nur unternehmerisch
unklug, sondern auch rechtlich riskant.
Die Teilnahme an der Sammelklage ist für Hoteliers mehr als eine
wirtschaftliche Option – sie ist eine rechtliche Verpflichtung. Das
Fazit ist klar: Hoteliers und Hotelières müssen handeln. Wer Geld, das
buchstäblich auf der Straße liegt, liegen lässt, läuft Gefahr, nicht nur
wirtschaftlich, sondern auch rechtlich in Schwierigkeiten zu geraten.
PETER HENSE
SPIRIT LEGAL LLP
Rechtsanwalt | Partner
peter.hense@spiritlegal.com
www.spiritlegal.com
22 | HSMA Facts&Faces Vol #13 | Sommer 2025
Illustration © YummyBuum/shutterstock.com
















































   20   21   22   23   24