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HOTSPOT RECHT
Nur 399 statt 799? Streichpreise
sind keine Mondpreise!
Aktuelle Rechtsprechung zur Preiswerbung
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom
26. September 2024 (Az. C-330/23) setzt in der Hotellerie
und Online-Distribution neue Maßstäbe für die Berech-
nung und Darstellung von Streichpreisen. Der Gerichtshof stell-
te klar, dass der ausgewiesene Streichpreis den niedrigsten
Preis widerspiegeln soll, der innerhalb der letzten 30 Tage für
das betreffende Angebot verlangt wurde. Bislang wurde häufig
irgendein Preis als Referenz herangezogen, üblicherweise die
Rack Rate oder gar eine Fantasie-Rate, was die beworbenen
Preisnachlässe verfälschen und Gäste in die Irre führen konnte.
Die neue Regelung schafft somit einen eindeutigen Referenz-
rahmen, der auf einer präzisen Dokumentation und zeitlich
nachvollziehbaren Preisdaten basiert.
ber verbessert die klare Berechnung des Streichpreises auch
die Vergleichbarkeit der Angebote. Gäste können die tatsäch-
liche Ersparnis unmittelbar nachvollziehen, was das Risiko von
Fehlinterpretationen und potenziellen rechtlichen Auseinan-
dersetzungen senkt.
Für Hoteliers empfiehlt es
sich daher, bereits jetzt in
geeignete technische Lö-
sungen und entsprechen-
de Schulungen des Perso-
nals zu investieren, um den
neuen Anforderungen optimal
zu begegnen.
FOTO: POLESNOY © STOCK.ADOBE.COM
Für Hoteliers bedeutet dies, dass Preisentwicklungen in einem
elektronischen System festgehalten werden sollten, welches
mindestens die Preisdaten der letzten 30 Tage speichert. Wer
mit Streichpreisen werben will, muss eine Software zur Echt-
zeit-Dokumentation von (dynamischen) Raten einsetzen, um
den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Die interne Buch-
führung muss zudem gewährleisten, dass sämtliche Preisän-
derungen – sei es zur Anpassung an saisonale Schwankungen
oder zur Reaktion auf Marktentwicklungen – lückenlos doku-
mentiert und nachvollziehbar sind, wodurch der angegebene
Rabattwert objektiv nachvollziehbar wird. Erst auf Basis vali-
dierter Daten sollte ein Preisnachlass kommuniziert werden.
Neben der erhöhten Rechtssicherheit für Gäste und Wettbewer-
FOTO: SPIRIT LEGAL
KONTAKT
PETER HENSE
SPIRIT LEGAL Fuhrmann Hense
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Neumarkt 16-18, 04109 Leipzig
Tel.: +49 (0)341 39297890
peter.hense@spiritlegal.com
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