Page 14 - HDV NEWS #125
P. 14

HOTSPOT RECHT
Haftungsrisiko Aktivprogramm
Ein Unglück kommt selten allein
Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-24 O 55/22)
markiert eine Zäsur für Hotelbetriebe mit Aktivangeboten.
Die Kernbotschaft: Wer geführte Sportprogramme in Pau-
schalarrangements integriert, agiert als Reiseveranstalter – mit
allen haftungsrechtlichen Implikationen. Im konkreten Fall be-
lief sich der Schaden auf knapp 6.000 Euro für Bergung und Be-
handlung, hinzu kamen 900 Euro Schmerzensgeld und 240 Euro
Kompensation für entgangene Urlaubsfreude. Die juristische
Crux ist eine Sorgfaltspflichtverletzung der eingesetzten Guides.
Bei einer vierstündigen E-Bike-Tour in alpiner Höhe erwies sich
die ursprüngliche Route als durch Schnee und Schmelzwasser
beeinträchtigt. Statt die Tour abzubrechen, wichen die Guides
auf einen alternativen Wanderweg aus, dessen Beschaffenheit
sie nicht kannten. Der Pfad entlang eines steilen Abgrunds erfor-
derte streckenweise das Schieben der E-Bikes und überschritt
damit die Anforderungen der ausgeschriebenen Tour signifi-
kant. Das Gericht formulierte unmissverständlich: Die Guides
hätten die Topografie, Schwierigkeit und Gefährdungslage der
Alternativroute vorab evaluieren müssen. Die Entscheidung, ins
kartografische Ungewisse vorzustoßen, stellt eine konkrete Risi-
koerhöhung und damit einen Reisemangel im Rechtssinne dar.
Bemerkenswert ist die richterliche Zurückweisung jeglichen
Mitverschuldenseinwandes: Bei objektiv anspruchsvollem Ter-
rain könne nicht reflexartig auf mangelnde Fitness oder indivi-
duelle Unachtsamkeit verwiesen werden.
einzig verantwortbare Option, ungeachtet enttäuschter Gäste-
erwartungen. Die Qualifikation der Guides – Ausbildungsnach-
weise, Gebietsexpertise, aktuelle Erste-Hilfe-Zertifizierungen
– muss jederzeit belegbar sein. Eine Haftpflichtversicherung
mit expliziter Deckung geführter Aktivitäten ist nicht optional,
sondern existenziell. Das Urteil aus Frankfurt verdeutlicht: Wer
Sport- und Erlebnisprogramme als integralen Bestandteil sei-
nes Hotelangebots lebt, übernimmt die Veranstalterhaftung in
vollem Umfang.
Die Konsequenzen sind eindeutig: Guides benötigen nicht nur
formale Qualifikationen, sondern auch fundierte Ortskenntnis
sämtlicher Routen inklusive saisonaler Varianten und Schlecht-
wetteralternativen. Die Routenwahl muss der kommunizierten
Schwierigkeitsstufe entsprechen. Bei witterungsbedingten Ver-
änderungen gilt: Eine Routenmodifikation ist nur legitim, wenn
sie das Risikoprofil senkt. Andernfalls ist der Tourabbruch die
FOTO: SPIRIT LEGAL
KONTAKT
PETER HENSE
SPIRIT LEGAL Fuhrmann Hense
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Neumarkt 16-18, 04109 Leipzig
Tel.: +49 (0)341 39297890
peter.hense@spiritlegal.com
www.spiritlegal.com
FOTO: ANGELA@STOCK.ADOBE.COM
w
ANZEIGE
Hantex Soft
goes black!
Hantex Soft Servietten vereinen samtige
bronze
bronze
Haptik mit edlem Design. In Schwarz wirken
sie wie Stoff – veredelt mit metallischem Druck
in Gold, Silber oder Bronze. Perfekt für stilvolle
silber
silber
Events und anspruchsvolle Gastronomie.
goldKontakt unter:
service@hantermann.de · 02822 699-0
AN-HAN-25-0063 HDV Sommer News 2025 172x58mm rz.indd 1 AN-HAN-25-0063 HDV Sommer News 2025 172x58mm rz.indd 1 14 HDV News | VOL 125 – Winter 2025
19.05.25 16:08 19.05.25 16:08




























   12   13   14   15   16