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HOTSPOT STEUER
Jetzt in die Zukunft investieren
So nutzen Hoteliers die neuen Steuervorteile optimal
Investieren lohnt sich wieder, auch für Hoteliers. Mit dem neu-
en steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die Bundes-
regierung attraktive Anreize geschaffen, um Betriebe zu mo-
dernisieren, Liquidität zu sichern und gleichzeitig die Steuerlast
zu senken. Wer seine Investitionen strategisch plant, profitiert
gleich doppelt.
DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG WIEDER MÖGLICH
Seit 1. Juli 2025 können Hoteliers für Investitionen bis 31. De-
zember 2027 wieder die degressive Absetzung für Abnutzung
(AfA) wählen. Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter wie
Küchentechnik, Klimaanlagen oder Hotelmöbel. Der Abschrei-
bungssatz beträgt höchstens das Dreifache der linearen AfA,
maximal 30 Prozent. Damit lassen sich Investitionen in den
ersten Jahren steuerlich stärker geltend machen – ein klarer
Vorteil für die Liquidität. Wichtig: Die Wahl der degressiven
AfA muss im Anschaffungsjahr erfolgen; ein späterer Wechsel
ist ausgeschlossen. Der Wechsel zurück zur linearen AfA bleibt
aber möglich.
75 PROZENT SOFORTABSCHREIBUNG FÜR
ELEKTROFAHRZEUGE
Besonders attraktiv wird es für reine Elektrofahrzeuge, die zwi-
schen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft
werden. Sie können im Jahr der Anschaffung zu 75 Prozent ab-
geschrieben werden, unabhängig davon, wann im Jahr der
Kauf erfolgt. Die verbleibenden 25 Prozent verteilen sich auf die
fünf Folgejahre. Für Hoteliers, die auf nachhaltige Mobilität set-
zen, bedeutet das einen starken Steuer- und Liquiditätsvorteil
bei gleichzeitig positiver Außenwirkung.
Bruttolistenpreises, gilt bereits seit 2020. Neu ist: Für Fahrzeu-
ge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, steigt die
Preisgrenze von bisher 70.000 auf 100.000 Euro. Damit werden
hochwertige E-Dienstwagen steuerlich noch attraktiver – ein
Pluspunkt im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte.
KÖRPERSCHAFTSTEUER UND THESAURIERUNG
Für Hotels in der Rechtsform einer GmbH oder optierenden Per-
sonengesellschaft wird die Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf
Jahresschritten von derzeit 15 auf künftig 10 Prozent gesenkt.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften sinkt der
Steuersatz auf thesaurierte, d. h. nicht ausgeschüttete Gewin-
ne von 28,25 auf 25 Prozent. Damit lohnt es sich, Gewinne im
Unternehmen zu belassen und gezielt für künftige Investitionen
zu verwenden.
JETZT STRATEGISCH HANDELN
Die neuen Regelungen eröffnen Hoteliers vielfältige Gestal-
tungsmöglichkeiten. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Steuer-
berater, denn wer jetzt plant, spart Steuern und stärkt die Zu-
kunftsfähigkeit seines Betriebs.
PRIVATNUTZUNG VON E-DIENSTWAGEN
Die begünstigte Viertelregelung für Elektrofahrzeuge, also die
Bewertung des geldwerten Vorteils mit nur einem Viertel des
FOTO: ETL ADHOGA
KONTAKT
CAROLIN BAARS
ETL ADHOGA
Steuerberatungsgesellschaft AG
Mauerstraße 86-88 | 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2264 3102
carolin.baars@etl.de
www.etl-adhoga.de
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20 HDV News | VOL 125 – Winter 2025



































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